Wuerde gerne mein Fahrzeug von unten beleuchten. Ist laut StVO nicht erkaubt, aber:
Eine Einschränkung ist nur dann möglich, wenn die Lichtanlage am Unterboden mit dem Schließmechanismus der Türen verbunden ist. Schalten sich die Leuchten nur dann ein, wenn der Fahrer ein oder aussteigt, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Hat das von euch einer schonmal gemacht? Gibt es da ein Kit fuer?
Danke
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